Grünlandbewirtschaftung & Vertragsnaturschutz
Die Wiesen und Weiden des Wiesenguts liegen im Naturschutzgebiet Siegaue. Neben den Anforderungen des Ökologischen Landbaus wird eine naturschutzgerechte Grünlandnutzung angestrebt und ist vertraglich vereinbart (Pakete 5121, 5152, 5154)Staffelmahd und Stehenlassen von Teilflächen
Zur Förderung der Lebensraumvielfalt sind die drei siegnahen Grünlandschläge des Wiesengutes in verschiedene Bereiche aufgeteilt, die jeweils nur beweidet bzw. früh, mittelfrüh oder spät gemäht werden. Bei jeder Mahd werden jeweils 5 % der Gesamtfläche ausgelassen. In diesen Flächen finden Feldhasen, Spinnen, Heuschrecken, Laufkäfer und weitere Insekten sichere Nahrungshabitate und Rückzugsräume.
Eingeschränktes Walzen und Schleppen / Verzicht auf Mähaufbereiter
Zur Schonung der Entomofauna wird am Wiesengut kein Mähaufbereiter eingesetzt. Das Erntegut wird stattdessen nur gewendet und zur Bergung im Schwad abgelegt. Von einem reichhaltigeren Insektenangebot können dann wiederum auch Arten der Avifauna profitieren.
Artenreiche Neuanlagen mit regionalem Saatgut
Zur Aufwertung des bestehenden Grünlands wurde die Grasnarbe streifenweise gestört und auf diesen Streifen eine artenreiche Saatgutmischung regionaler Herkunft eingesät. Im Laufe der Jahre sollen diese Arten auch in die artenärmeren Grünlandbereiche einwandern.
Maßnahmen zum Wildtierschutz
Zum Schutz von Wildtieren werden die Grünlandflächen vor der Mahd in Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter nach Jungtieren abgesucht. Ferner werden erfolgt die Mahd unter Einsatz sog. Wildretter von innen nach außen mit Fahrgeschwindigkeiten unter 10 km/h.
Verzicht auf Düngung
Die Stickstoffversorgung des Grünlands erfolgt über die biologische N-Fixierung der Leguminosen. Eine weitere Düngung erfolgt nicht. Da zudem bei der Beweidung nicht zugefüttert, sondern bei fehlendem Aufwuchs aufgestallt wird, ist die Nährstoffzufuhr begrenzt. Dies fördert den Artenreichtum der Grünlandflächen.